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23.04.2024 18:04:46
Die vom Grossen Rat im Dezember 2020 beschlossenen Änderungen im Baugesetz und im Baubewilligungsdekret für die Einführung des elektronischen Baubewilligungs- und Planerlassverfahrens (eBUP) treten am 1. März 2022 zusammen mit der Änderung der Bauverordnung in Kraft. Dies führt im Baubewilligungs- und Planerlassverfahren zu gewichtigen Änderungen. Das Baugesuch ist über eBau elektronisch auszufüllen und kann nicht mehr mit den amtlichen Formularen eingereicht werden.
Datum der Neuigkeit 1. März 2022
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