eBau: Elektronisches Baubewilligungsverfahren ab 01.03.2022
Weiterführende Informationen
https://www.belogin.directories.be.ch/cms/de/index/infrastruktur/ebau.html?BE-Login-Language=de-CH
Die vom Grossen Rat im Dezember 2020 beschlossenen Änderungen im Baugesetz und im Baubewilligungsdekret für die Einführung des elektronischen Baubewilligungs- und Planerlassverfahrens (eBUP) treten am 1. März 2022 zusammen mit der Änderung der Bauverordnung in Kraft. Dies führt im Baubewilligungs- und Planerlassverfahren zu gewichtigen Änderungen. Das Baugesuch ist über eBau elektronisch auszufüllen und kann nicht mehr mit den amtlichen Formularen eingereicht werden.
Datum der Neuigkeit 1. März 2022