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28.05.2023 05:57:13


Kantonales Energiegesetz – diese Änderungen müssen Gebäudebesitzende kennen

Kantonales Energiegesetz – diese Änderungen müssen Gebäudebesitzende kennen

Das revidierte Energiegesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Die Vorgaben zielen darauf ab, den Energieverbrauch zu reduzieren, den CO2-Ausstoss zu verringern, die Nutzung von erneuerbaren Energien zu erhöhen, die Auslandabhängigkeit zu reduzieren und die Versorgungssicherheit zu stärken.

 

Für Gebäudebesitzerinnen und -besitzer sind nachfolgende Informationen wichtig:

 

 

 

 

Bei Neubauten mit einer anrechenbaren Gebäudefläche von mehr als 300 m2 muss neu eine Solaranlage installiert werden. Ausserdem gilt neu eine Ausrüstungspflicht von Parkplätzen mit einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.

 

 

Detaillierte Informationen finden Sie unter: www.be.ch/keng

 

Für eine Beratung wenden Sie sich an die öffentliche regionale Energieberatung des Kantons Bern.

 


Kantonales Energiegesetz – diese Änderungen müssen Gebäudebesitzende kennen
 

Datum der Neuigkeit 1. Jan. 2023
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