Hinweis
Weitere Informationen und Resultate zu den Abstimmungsvorlagen erhalten Sie unter www.be.ch (kantonale Vorlagen) und www.admin.ch (eidg. Vorlagen). Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Urnenstandort
Abstimmungslokal Gemeindeverwaltung Lauenen: Sonntag, 10.00 - 12.00 Uhr Bedingungen / Voraussetzungen
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt. Falls Sie den Stimmausweis verloren haben: Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeindeverwaltung im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises bei der Gemeindeverwaltung persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen. Brieflich abstimmen
Was ist zu beachten?
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
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