Eidgenössische Volksabstimmung vom 26. September 2004 (an diesem Tag findet keine kantonale Abstimmung statt)
Gemeinderatswahlen 2004 Gleichzeitig findet das Auswahl-Verfahren für die Wahlvorschläge für die Einwohnergemeindeversammlung vom 27. November 2004 statt.
Infolge Ablaufs der 2. Amtsdauer sind an der auf den 27. November 2004 festgesetzten Gemeindeversammlung der Gemeinde- und Gemeinderats-Vizepräsident und ein Gemeinderatsmitglied zu wählen.
Gemäss Organisationsreglement findet für Neu- und Wiederwahlen ein Auswahlverfahren an der Urne statt. Der Gemeindeversammlung werden die dreifache Anzahl der Vorgeschlagenen, als Sitze zu besetzen sind, zur Wahl vorgeschlagen. An der Gemeindeversammlung dürfen nur noch Personen gewählt werden, die im Auswahlverfahren vorgeschlagen wurden.