
Ordentliche Gemeindeversammlung
Ort
Turn- und Mehrzweckhalle LauenenInformationen
- Voraussetzungen
- Eingeladen sind alle stimmberechtigten Frauen und Männer. In Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigt ist, wer
- in der Gemeinde seit 3 Monaten wohnhaft,
- urteilsfähig und
- Schweizerbürger ist,
- und das 18. Altersjahr vollendet hat.
Dokumente
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Medienmitteilung_05.06.2015.pdf (PDF, 50.3 kB) | Download | 0 | Medienmitteilung_05.06.2015.pdf |