Traktanden- Voranschlag 2011 mit Festsetzung der Steueranlagen und der Gebührenansätze, Genehmigung
- Abrechnung von Verpflichtungskrediten
- Wahlen (Wahl Vizegemeinde- und Vizegemeinderatspräsident, Wahl von fünf bzw. vier Mitgliedern des Gemeinderates)
- Baurechtliche Grundordnung, Zonenplan und Baureglement, Genehmigung
- Schulanlage, Umbau und Sanierung Wohnungen,Genehmigung Projektierungskredit von Fr. 75'000.00
- Weggenossenschaft Tüffi-Wolfegg, Belagserneuerung, Genehmigung Verpflichtungskredit von Fr. 137'000.00
- Verschiedenes
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schirftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen einzureichen. (Art. 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden. (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.