
Gemeindeversammlung
Die Stimmberechtigten treffen sich in der Regel zwei Mal pro Jahr an der Gemeindeversammlung: Im ersten Halbjahr um die Rechnung des Vorjahres zu genehmigen. Im zweiten Halbjahr werden das Budget des kommenden Jahres und die Gemeindesteueranlagen beschlossen. Nebst diesen Geschäften werden jeweils weitere Sachgeschäfte oder Wahlen traktandiert.
Wenn nötig, kann der Gemeinderat zu weiteren Versammlungen einladen.
Wenn nötig, kann der Gemeinderat zu weiteren Versammlungen einladen.
Ort
Turn- und Mehrzweckhalle LauenenAufgaben
Die Gemeindeversammlung wählt:
Die Versammlung beschliesst:
- die Präsidentin oder den Präsidenten (der Versammlung und des Gemeinderates in einer Person),
- die Mitglieder des Gemeinderates,
- das Rechnungsprüfungsorgan.
Die Versammlung beschliesst:
- die Annahme, Abänderung und Aufhebung von Reglementen
- den Voranschag der Laufenden Rechnung und die Anlage der ordentlichen Gemeindesteuern
- die Rechnung
- Ausgaben und weitere Geschäfte im Rahmen der Kompetenzenordnung
Kompetenzen
Neue Ausgaben und weitere Geschäfte gemäss Art. 4 d) des Organisationsreglementes, welche den Betrag von Fr. 50'000.00 übersteigen, fallen in die Kompetenz der Gemeindeversammlung.
Bei wiederkehrenden Ausgaben ist die Kompetenz 5 Mal kleiner als bei einmaligen.
Bei wiederkehrenden Ausgaben ist die Kompetenz 5 Mal kleiner als bei einmaligen.
Voraussetzungen
Eingeladen sind alle stimmberechtigten Frauen und Männer. In Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigt ist, wer
- in der Gemeinde seit 3 Monaten wohnhaft,
- urteilsfähig und
- Schweizerbürger ist,
- und das 18. Altersjahr vollendet hat.