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Gemeinde Lauenen
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Datenschutzaufsichtsstelle des Kantons Bern

Adresse: Münstergasse 2, 3011 Bern
Telefon: 031 633 74 10
E-Mail: info.datenschutz@jgk.be.ch

Gesetzliche Grundlage
Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben ist es unumgänglich, dass die Gemeinde Personendaten der Einwohner/-innen und des Personals sowie von Firmen speichert, bearbeitet und in bestimmten Fällen weitergibt. Dabei werden die Vorschriften von Kanton und Gemeinde eingehalten.

Zweck Datenschutz
Mit dem Datenschutz sollen die Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte jedes Menschen geschützt werden. Dieser Schutz ist gewährt, wenn die vorhandenen Daten bei der Gemeinde bleiben und nicht unberechtigterweise weitergegeben werden.

Verhältnismässigkeit
Ein zentraler Grundsatz bei der Datenbearbeitung ist die Verhältnismässigkeit. Das bedeutet: Es werden nur diejenigen Daten gespeichert und bearbeitet, die für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben auch tatsächlich notwendig sind.

Bekanntgabe Personendaten an Private
Seit dem 01. Juli 2010 hat die Gemeinde ein eigenes Datenschutzreglement. Damit besteht die Rechtsgrundlage, dass die Gemeinde sogenannte Listenauskünfte privaten Personen bekannt geben kann, die folgende Zwecke verfolgen:

  • gemeinnützig
  • kulturell
  • sportlich
  • politisch


Eine Bekanntgabe zu kommerziellen Zwecken ist untersagt
Die Gemeinde erteilt Einzelauskünfte an Private, wenn sie ein schützenswertes Interesse glaubhaft machen können. Das Gesuch muss schriftlich und begründet sein.

Personendaten an Behörden
Personendaten werden einer anderen Amtsstelle weitergegeben, wenn sie zur Erfüllung ihrer Aufgabe gesetzlich dazu verpflichtet ist.

Recht auf Datensperrung
Jede Person kann die Bekanntgabe ihrer Daten an Private sperren lassen. Der Nachweis eines schützenswerten Interesses ist nicht erforderlich. Die Bekanntgabe ist trotz Sperre zulässig, wenn die Behörde zur Bekanntgabe gesetzlich verpflichtet ist oder die betroffene Person rechtsmissbräuchlich handelt.



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