https://www.lauenen.ch/de/verwaltung/dienstleistungen/?dienst_id=4521
29.03.2024 16:09:40


Mäusebekämpfung

Zuständiges Amt: Finanzverwaltung

Die Mäusebekämpfung wird nach wie vor belohnt. Einmal jährlich (Ende November) können die Mäuseschwänze abgegeben werden. Der genaue Termin wird jeweils im Amtsanzeiger und an den öffentlichen Anschlagestellen bekannt gemacht.
Es wird eine Entschädigung von Fr. 1.50 pro Mäuseschwanz ausbezahlt.

zur Übersicht