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18.04.2024 09:40:23


Abmeldung

Zuständiges Amt: Einwohner- und Fremdenkontrolle
Verantwortlich:

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen weiterhin alles Gute.

Damit wir Sie aus dem Einwohner- und Steuerregister austragen können, melden Sie sich spätestens am Tag des Wegzuges persönlich bei uns am Schalter ab.
Hier wird Ihnen der Heimatschein retourniert, den Sie weiterhin brauchen werden.
Wir bitten Sie ausserdem Ihren Niederlassungsschein mitzubringen.
Besitzen Sie eine andere Staatsbürgerschaft, so benötigen wir von Ihnen den Ausländerausweis.

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