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28.03.2024 18:10:26


Schulzahnärztlicher Dienst

Zuständiges Amt: Gemeindeverwaltung

Der schulzahnärztliche Dienst bezweckt die Gesunderhaltung der Kauorgane und deren kostengünstige Behandlung.

Prophylaxe
  • jährliche Kontrolluntersuchung jeder Schülerin und jedes Schülers
  • vorbeugende Massnahmen in der Schule durch Schulzahnpflegeunterricht

Kostengünstiges Angebot

  • Verträge mit Schulzahnärztinnen und -zahnärzten
  • Anwendung des Schulzahnpflegetarifs

Finanzielles

Die Kosten der Prophylaxe gehen zu Lasten der Gemeinde. Die Behandlungskosten gehen grundsätzlich zu Lasten der Eltern. Die Gemeinde richtet jedoch an Behandlungskosten Gemeindebeiträge aus. Die Berechnung dieser Beiträge erfolgt gemäss Reglement. Massgebend ist u.a. die Kinderzahl und das steuerbare Einkommen und Vermögen.

Eltern, die einen Beitrag verlangen, melden sich unter Vorlage der Rechnungskopie, der Zahlungsbestätigung und der eigenen Post- oder Bankverbindung bei der Finanzverwaltung Lauenen.

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