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Gemeinde Lauenen
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Schülerfahrkosten-Beiträge

Zuständiges Amt: Finanzverwaltung
Verantwortlich: Perreten, Nicole

Die Weisungen "für die Kostenregelung von Schülertransporten in der Gemeinde Lauenen" des Gemeinderates vom 16. September 2002 regeln die Kostenbeiträge der Gemeinde an Schülerfahrkosten.

Beiträge werden ausgerichtet an:
  • Schülerinnen und Schüler mit unzumutbaren Schulwegen
unzumutbar = Schulweg von Wohnhaus zum Schulhaus länger als 45 Minuten zu Fuss
  • Schülerinnen und Schüler in der Kleinklasse Gstaad oder im Spezialunterricht Gstaad
  • Sekundarschülerinnen und -schüler in der Schule Ebnit/Gstaad

Grundsätzlich werden nur die Kosten für die öffentlichen Verkehrsmittel in der Berechnung berücksichtigt. Nur in Ausnahmefällen werden Kosten für Privatfahrten vergütet.

Beitragsgesuche sind von den Eltern einmal jährlich, spätestens bis am 31. Juli des laufenden Schuljahres einzureichen. Bitte offizielles Gesuchsformular verwenden und die erforderlichen Belege beilegen. Einzahlungsschein nicht vergessen!

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