Schulärztlicher Dienst
Art. 5 der kantonalen Verordnung über den schulärztlichen Dienst:
"Der schulärztliche Dienst überwacht die gesundheitlichen Verhältnisse in den Schulen und Institutionen, insbesondere den Gesundheitszustand der Schülerinnen und Schüler, der Lehrkräfte und des Verwaltungs-, Pflege- und Dienstpersonals"
In der Gemeinde Lauenen wird der schulärztliche Dienst durch die Schulleitung der Volksschule organisiert.
1. Untersuchung: im letzten Kindergartenjahr oder im ersten Schuljahr
2. Untersuchung: im vierten Schuljahr
3. Untersuchung: im achten Schuljahr
Die Kosten des schulärztlichen Dienstes gehen mit Ausnahme derjenigen für Impfungen zu Lasten des Trägers der Schule (=Gemeinde).