Gebührentarif zum Abfallreglement - Auflage fakultatives Referendum

6. November 2026

Der heute gültige Gebührentarif zum Abfallreglement aus dem Jahre 2004 ist überarbeitet worden. Um den Haushalt der Abfallentsorgung kostendeckend betreiben zu können, ist eine Gebührenerhöhung erforderlich. Da auf die Erhebung einer Grüngutabfuhrgebühr verzichtet wird, werden bei Wohnungen differenzierte Grundgebühren eingeführt. Der neue Gebührenrahmen ist unter Art. 2 Abs. 2 wie folgt erfasst:

Mehrfamilienhaus
1 – 2,5 Zimmerwohnungen Fr.   60.00 – Fr. 120.00
3 – 4,5 Zimmerwohnungen Fr. 100.00 – Fr. 200.00
5 Zimmer und mehr  Fr. 140.00 – Fr. 280.00
Einfamilienhaus
Grundtaxe je Haus  Fr.   50.00 – Fr. 100.00
Je Zimmer bis max. 5 Zimmer   Fr.   15.00 – Fr.   50.00
Weiter wird im überarbeiteten Gebührentarif festgelegt, dass die Grundgebühr für (Neben-)Erwerbs-tätige, welche ihrer Tätigkeit in der eigenen Wohnung nachkommen, verzichtet wird und dass alle Grundgebühren einmal jährlich erhoben werden.

Der Gemeinderat hat den neuen Gebührentarif zum Abfallreglement an seiner Sitzung vom 2. November 2026 genehmigt. Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum betreffend Erlass eines Reglements gemäss Artikel 26 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Lauenen vom 4. Juli 2008.

Die Unterlagen liegen vom 11. November 2026 bis und mit 10. Dezember 2026 in der Gemeindeverwaltung Lauenen öffentlich auf und sind unten aufgeschaltet. Mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten können innert 30 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses des Gemeinderates durch Unterzeichnung eines Begehrens verlangen, dass das Reglement einer kommenden Gemeindeversammlung zu unterbreiten ist.

Innerhalb des Gebührenrahmens setzt der Gemeinderat die Ansätze fest und passt sie periodisch den Kapital- und Betriebskosten an. Unter Vorbehalt, dass gegen den erlassenen Gebührentarif zum Abfallreglement kein Referendum ergriffen wird, hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 2. November 2026 die Abfalltarife per 1. Januar 2027 festgesetzt. Im Sinne von Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung werden sie zusammen mit den Auflageunterlagen unten zur Kenntnis gegeben. Unterlagen zur Anhörung des Preisüberwachers (Konsultationspflicht gemäss Art. 14 Abs. 1 des Preisüberwachungsgesetzes) sind ebenfalls aufgeschaltet.

Lauenen, 10. November 2026                                                   Der Gemeinderat

Zugehörige Objekte

Name Download
Gebührentarif zum Abfallreglement, Auflageexemplar (PDF, 307 kB) Download 0 Gebührentarif zum Abfallreglement, Auflageexemplar
Anpassung Abfalltarife 01.01.2027 (PDF, 75 kB) Download 1 Anpassung Abfalltarife 01.01.2027
Selbstdeklaration Siedlungsabfall-Gebühren (PDF, 91 kB) Download 2 Selbstdeklaration Siedlungsabfall-Gebühren
Preisüberwacher, 1. Stellungnahme zu den geplanten Abfallgebühren (PDF, 378 kB) Download 3 Preisüberwacher, 1. Stellungnahme zu den geplanten Abfallgebühren
Preisüberwacher, 2. Stellungnahme zu den geplanten Abfallgebühren (PDF, 185 kB) Download 4 Preisüberwacher, 2. Stellungnahme zu den geplanten Abfallgebühren