Revision Bestattungs- und Friedhofreglement - Auflage fakultatives Referendum
Das heute gültige Reglement aus dem Jahre 2010 ist wie folgt geringfügig worden:
- Verlängerung der Ruhedauer von 20 auf 25 Jahre
- Ergänzung, dass die Angehörigen durch den Bestatter über die Bestimmungen der Erd- und Urnenbestattung der Gemeinde Lauenen informiert werden.
- Verwendung Begriff «Urnenbestattung» statt «Feuerbestattung»
Der Gemeinderat hat das revidierte Reglement an seiner Sitzung vom 8. Dezember 2025 genehmigt. Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum betreffend Erlass eines Reglements gemäss Artikel 26 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Lauenen vom 4. Juli 2008.
Die Unterlagen liegen vom 6. Januar 2026 bis und mit 6. Februar 2026 in der Gemeindeverwaltung Lauenen öffentlich auf oder können mit untenstehendem Link heruntergeladen werden. Mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten können innert 30 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses des Gemeinderates durch Unterzeichnung eines Begehrens verlangen, dass das Reglement einer kommenden Gemeindeversammlung zu unterbreiten ist.
Lauenen, 6. Januar 2026 Der Gemeinderat
Zugehörige Objekte
| Name | |||
|---|---|---|---|
| Bestattungs- und Friedhofreglement; Teilrevision 2025 Auflageexemplar (PDF, 192 kB) | Download | 0 | Bestattungs- und Friedhofreglement; Teilrevision 2025 Auflageexemplar |