Fahrkostenbeiträge
Die Fahrkostenbeiträge der Gemeinde Lauenen werden in der Weisung «Fahrkostenbeiträge an Schülertransporte und an Absolvierenden einer Erstausbildung» des Gemeinderats vom 22. Juni 2026 geregelt.
Fahrkostenbeiträge an Schülertransporte
Von Schüler und Schülerinnen mit Wohnsitz in Lauenen können jährlich folgende Fahrkosten geltend gemacht werden:
- Fahrten von Schülerinnen und Schülern mit unzumutbarem Schulweg
- Fahrten von Schülerinnen und Schülern des Oberstufenzentrums Ebnit in Gstaad
- Fahrten von Schülerinnen und Schülern der Klasse für besondere Förderung und für den Spezialunterricht in Gstaad
Das Gesuch ist von den Eltern einmal jährlich, spätestens bis Ende Schuljahr mit der ÖV-Quittung bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Die Weisung des Gemeinderats sowie das Gesuchsformular sind unter Fahrkostenbeiträge ersichtlich.
Fahrkostenbeiträge an Absolvierenden einer Erstausbildung
Absolvierende einer Erstausbildung mit Wohnsitz in Lauenen können bis zum vollendeten 25. Altersjahr jährlich einen Fahrkostenbeitrag geltend machen. Das Gesuch ist jährlich mit einer Kopie des Lehrvertrags, der Schulbestätigung und der ÖV-Quittung bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Die Weisung des Gemeinderats sowie das Gesuchsformular sind unter Fahrkostenbeiträge ersichtlich.
Zugehörige Objekte
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Schulsekretariat | 033 765 31 22 | gemeindeverwaltung@lauenen.ch |