Schulärztlicher Dienst
"Der schulärztliche Dienst überwacht die gesundheitlichen Verhältnisse in den Schulen und Institutionen, insbesondere den Gesundheitszustand der Schülerinnen und Schüler, der Lehrkräfte und des Verwaltungs-, Pflege- und Dienstpersonals"
In der Gemeinde Lauenen wird der schulärztliche Dienst durch die Schulleitung der Volksschule organisiert.
1. Untersuchung: im letzten Kindergartenjahr oder im ersten Schuljahr
2. Untersuchung: im vierten Schuljahr
3. Untersuchung: im achten Schuljahr
Die Kosten des schulärztlichen Dienstes gehen mit Ausnahme derjenigen für Impfungen zu Lasten des Trägers der Schule (=Gemeinde).
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindeverwaltung | 033 765 30 15 | gemeindeverwaltung@lauenen.ch |